Experten-Tipps

Wenn die Mitversicherung bei den Eltern erlischt

Für Schüler und Studenten sind Versicherungen oft gar kein Thema. Sie wiegen sich in der Sicherheit, weil sie im Glauben sind bei den Eltern mitversichert zu sein. Doch wann erlischt der Mitversicherungsschutz?

Entgegen eines weitverbreiteten Glaubens gibt es in Österreich keine automatische Krankenversicherung. Solange man also keiner regelmäßigen Arbeit nachgeht oder mit Eltern oder Partner mitversichert ist, kann man im Krankheitsfall sein blaues Wunder erleben. Die Mitversicherung bei den Eltern ist für Studierende bis zum 27. Lebensjahr möglich.

Die Haushaltsversicherung, die auch die Privathaftpflichtversicherung umfasst, wird benötigt, wenn partyfreudige Studenten im fremden Haushalt unabsichtlich etwas zerstören. Sofern Studierende keinen eigenen Haushalt und kein eigenes Einkommen beziehen, kann die Mitversicherung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr verlängert werden. Danach sollte zumindest eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Abstinenz einer Rechtsschutzversicherung kann auch verheerende Folgen haben. Hier können durch Sondervereinbarungen Studierende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mitversichert werden. Wenn Sie (frischgebackener) Student sind, informieren Sie sich am besten gleich über Ihre Versicherungssituation.

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