Betriebliche Altersvorsorge

Zukunftssicherung

Vorsorge & Zukunft! Nützen Sie die Möglichkeit einer steuerlich begünstigten Altersvorsorge gemäß §3 Abs. 1 Z. 15 lit.a EStG.

Wenden Sie bis zu EUR 300,- p.a. lohnsteuerfrei für die Zukunftssicherung jedes Arbeitnehmers in Ihrem Unternehmen auf. Grundsätzlich besteht die Zukunftssicherung in zwei Varianten: als freiwillige Sozialleistung oder als Gehaltsumwandlung. In jedem Fall ist die Zukunftssicherung ab dem ersten Tag steuerlich begünstigt und steht entweder als Kapialauszahlung oder lebenslange Rente zur Verfügung. Der Anspruch auf die Leistungen der Zukunftssicherung verfallen für den Mitarbeiter nie, auch bei einem Firmenwechsel. In diesem Fall ist auch eine vorzeitige Verfügung über das Kapital möglich.

Wir analysieren Ihre betrieblichen Bedürfnissen und stellen Ihnen eine, auf die Anforderungen Ihres Unternehmens, optimierte Versicherungs- und Vorsorgelösung bereit.

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